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Die Geburtsjahrgänge ab 1971 mit Papierführerschein sollten frühzeitig an den Umtausch denken.

Personen, die noch im Besitz eines Papierführerscheines und in den Jahren ab 1971  geboren sind, müssen diesen bis zum 19.01.2025 in einen EU-Kartenführerschein umgetausch müssen. Die vergangenen Umtauschrunden zeigten, dass jeweils erst ab Herbst der Umtausch in einer großen Vielzahl erfolgte. Die Terminangebote reichen dann jedoch nicht, um die hohe Anzahl an Anträgen zu bewältigen.
 

Termine können auf der städtischen Internetseite unter Terminreservierung Führerscheinstelle oder telefonisch unter der Behörden-Rufnummer 115 gebucht werden.

Ihr BürgerService

Warum muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.

Diese Fristen gelten lt. Bundesregierung

Hier finden Sie alle Hinweise der Bundesregierung zum laufenden Pflichtumtausch von Führerscheinen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.